Leistungen Brandschutz
Brandschutz

Brandschutzsysteme

Der bauliche Brandschutz dient im Kern dem Personenschutz im Brandfall, in manchen Fällen auch dem Schutz besonders zu schützender Anlagen (zum Beispiel in einem Kernkraftwerk) oder zu schützender Güter (zum Beispiel in einem Museen).

Entsprechend umfasst er alle Maßnahmen, die sowohl die Feuer- als auch die Rauchausbreitung im Brandfall solange begrenzen, bis sich die Feuerwehr am Einsatzort befinden kann um die Brandbekämpfung und die Personenrettung durchzuführen. Er umfasst auch die Bereitstellung entsprechend ausgelegter Fluchtmöglichkeiten gefährdeter Personen.

Baulicher Brandschutz muss daher unter anderem

  • die Funktionstauglichkeit der statisch relevanten Gebäudekonstruktion für eine ausreichende Mindestdauer sicherstellen,
  • die Rauch- und Brandfreiheit der Fluchtwege sowie die Funktionssicherheit der Fluchtwege und Notwegeleitsysteme gewährleisten und 
  • die Vermeidung von Brandüberschlag und Verrauchung in benachbarte Gebäude oder Gebäudeteile garantieren.

Entsprechend sind Brandschutzkonzepte in Abhängigkeit von der Bauart und Nutzung eines Gebäudes unterschiedlich zu planen. Es ist leicht ersichtlich, das ein Brandschutzkonzept für ein Klinikum mit einer Vielzahl bettlägeriger Personen umfassender zu gestalten ist als eines für ein eingeschossiges Wohnhaus, ein Brandschutzkonzept für eine Industrieanlage mit gefährlichen Gütern anders als eines für ein Verwaltungsgebäude.

Trockenbau als "Problemlöser"

Durch die flexible Bauart ist der Aubau in Trockenbauweise im Brandschutz ein wichtiges Thema. Was dabei zu beachten ist, wird in Deutschland in den Länder-Bauordnungen festgelegt, die sich an der so genannten Musterbauordnung orientieren. Dabei sind Bezeichnungen wie F30, F90 oder Brandwand auch im Trockenbau relevant und es müssen Maßnahmen berücksichtigen werden, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen können.

Welche Vorschriften für den Brandschutz man beim Trockenbau beachten muss, hängt vom Gebäude ab, das gebaut oder verändert wird. Die Bauministerkonferenz definiert in der Musterbauordnung fünf Gebäudeklassen, für die verschiedene Brandschutz-Vorschriften gelten.

Als Beispiel hier die Definition der Gebäudeklasse 1:

Gebäudeklasse 1: 1. freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und 2. freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude.

Auf Basis der Gebäudeklassen sind in der Musterbauordnung für Bauteile wie Brandschutzplatten bestimmte Brandschutz-Regeln definiert. Z. B. in Paragraf 31, Absatz 1 müssen Decken „in Gebäuden der Gebäudeklassen 2 und 3 feuerhemmend“ sein.

"Feuerhemmend“ bezeichnet den Feuerwiderstand eines Bauteils. Dieser Feuerwiderstand wird auch als F30 bezeichnet. Das bedeutet, dass das jeweilige Bauteil bei Feuer mindestens dreißig Minuten lang Funktionen wie Tragfähigkeit, Raumabschluss und Rauchdichtigkeit behalten muss. Bei der Feuerwiderstandsklasse F90 „feuerbeständig“ gilt derselbe Sachverhalt für neunzig Minuten.

Weitere Brandklassen, die beim Trockenbau von Decken, Stützen, Wänden relevant sind:

  • F60 (hochfeuerhemmend),
  • F120 (hochfeuerbeständig)
  • F180 (höchstfeuerbeständig)

Definiert werde die für den Trockenbau relevanten Brandschutz-Widerstandsklassen in der DIN 4102. Sie gehört zu den wichtigen Trockenbau DIN-Normen.

Entsprechend den Feuerwiderstandsklassen werden Baustoffe eingesetzt, die Ihrerseits in bestimmte Baustoffklassen eingeteilt sind.

Bei den Baustoffen werden folgende Klassen unterschieden:

  • A1: nicht brennbar, ohne brennbare Bestandteile
  • A2: nicht brennbar, mit geringen brennbaren Anteilen
  • B1: brennbar, schwerentflammbar
  • B2: brennbar, normalentflammbar
  • B3: brennbar, leichtentflammbar

Sicherheit hat oberste Priorität

Genormte und geprüfte Brandschutzkonstruktionen bieten im Brandfall höchste Sicherheit für Mensch und Sachwerte. Aber sie bieten auch ein gutes und vor allem sicheres Gefühl für Nutzer und Investoren im Normalbetrieb ohne Schadensfall, vom sanierten Altbau bis hin zu modernen Wohnbauprojekt und öffentlichen Großbauten. Das garantieren viele zugelassene Brandschutz-Konstruktionen und Detaillösungen. .

Unter der Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften führen wir für Sie aus:

  • Verkleidungen von Lüftungsleitungen oder Elektroinstallationen
  • Herstellen von Brandabschnitten, Abschottungen, Wänden und Deckenelementen
  • Einbau von Brandschutztüren, Rauchschutztüren und Brandschutzverglasungen
  • Abgrenzung von Flucht und Rettungswegen
  • Ertüchtigung von vorhandenen Trennwänden oder Decken
  • Bekleidungen für tragende Bauteile aus Holz oder Stahl